Ende März wurde in der Topographie des Terrors in Berlin die Ausstellung „Was damals Recht war ... – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht“ eröffnet.
Darin wird auch das Schicksal von Johann Süss dokumentiert. Er wurde noch nach Ende des Zweiten Weltkrieges, am 10. Mai 1945, wegen „Untergrabung der Manneszucht“ durch „zersetzende Reden“ standrechtlich erschossen. Er war nicht der Einzige. Die Urteile blieben bis heute zumeist ungesühnt. Sein Gnadengesuch „Nach der Waffenruhe herrschten für mich so ungewisse soldatische Verhältnisse, dass ich mir nicht im klaren darüber war, ob ich noch Soldat oder schon Zivilist sei.“, wurde von gnadenlosen Richtern abgelehnt. Die meisten am Urteil Beteiligten, machten in der Bundesrepublik Karriere, während die Opfer der Wehrmachtjustiz in der Nachkriegszeit weiterhin als Drückeberger und als Feiglinge verfemt und verachtet wurden. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtete bereits 1965 von diesem Fall:
Ausschnitt aus: „Was damals Recht war...” – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht. Ein Katalog zur gleichnamigen Ausstellung, hg. v. d. Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Berlin 2017, 240 S., 15 €.
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AutorErnst Reuß, geboren 1962 in Franken. Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und Wien. Promotion an der Humboldt - Universität zu Berlin. Danach als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin und im Bundestag beschäftigt. Archiv
Juni 2024
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