Katja Füchsel schreibt spannende und hochinteressante Reportagen. Für “Tatort Berlin“ begleitete sie ein Jahr lang die Berliner Mordkommission. 13 knackige Kapitel mit Titeln wie „Der Würger von Schöneberg“ oder „Wenn Frauen morden“ sind daraus entstanden. Für ihre Recherchen sprach sie mit den Kommissaren aus den Mordkommissionen und der Cold-Case-Einheit. Die Serie erschien anfangs im Tagesspiegel, auch als Podcast und nun als hundertseitige Broschüre. Sie gibt tiefe Einblicke in die Ermittlungsarbeit der Kommissare und ins Seelenleben der Täter, sowie vor allem in das der Ermittler. Schon deswegen, absolut lesenswert.
Man erfährt auch, dass Berlin trotz aller Unkenrufe nicht die Hauptstadt des Verbrechens ist. Bei Tötungsdelikten ist man da eher im Mittelfeld. 2020 gab es 95 Tötungsdelikte, darunter 55 versuchte Tötungen. Eine Rate von 2,5 je 100 000 Einwohner. In Würzburg betrug diese Rate im selben Jahr 10, war also viermal so hoch. Ein gelungener Beitrag in der fast hundertjährigen Geschichte der Berliner Mordkommission, die der berühmteste und erfolgreichste Kriminalist Ernst Gennat am 1. Januar 1926 mit revolutionären Ermittlungsmethoden offiziell gründete und deren Leitung er übernahm. Von einer anderen Seite, nämlich der juristischen, handelt ein anderes thematisch dazu passendes Buch. Der Autor, einer der besten Kenner der Berliner Justizgeschichte, hat in seinem buch „Mord und Totschlag in Berlin“ spektakuläre Berliner Fälle aus den beiden letzten Jahrzehnten ausgewählt. Es handelt sich ausschließlich um Tötungsdelikte – darunter der Mord an Hatun S., die 2005 mitten auf der Straße erschossen wurde, ein „Ehrenmord“, der eine politische und gesellschaftliche Debatte auslöste, wie auch der Fall eines Dänen, der 2011 seine beiden minderjährigen Töchter bei lebendigem Leibe verbrannte, um sie nach verlorenem Sorgerechtsstreit nicht seiner Ex-Frau überlassen zu müssen. Drei weitere Fälle haben die Öffentlichkeit monatelang beschäftigt: der von Jonny K., der am Alexanderplatz von einer Gruppe Jugendlicher zu Tode geprügelt wurde, das Mordkomplott, dem die junge Pferdewirtin Christin R. aus Lübars zum Opfer fiel und der Kudammraserfall. Katja Füchsel, Tatort Berlin, Edition Tagesspiegel, Berlin 2022, 106 Seiten, 19,90 € Ernst Reuß, Mord und Totschlag in Berlin. Neue spektakuläre Kriminalfälle. Berlin 2018. 180 Seiten, 9,99 € als e-book
In der DDR wurde die Todesstrafe erst Ende 1987 abgeschafft – laut Statistik des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR nach ungefähr 160 Hinrichtungen. Die Vollstreckungen wurden auch vor den Angehörigen oft vollständig geheim gehalten. Zahl und Art der Hinrichtungen sind daher erst nach der politischen Wende bekannt geworden.
Das letzte Opfer war der 1942 geborene MfS-Hauptmann Dr. Werner Teske. Er hatte zuvor an der Humboldt-Universität Finanzökonomie studiert und promovierte 1969. Eigentlich schwebte ihm eine wissenschaftliche Karriere vor, doch schon 1967 war er als IM „Tesla“ angeworben worden und arbeitete nach dem Rigorosum hauptamtlich an der Stasizentrale in Berlin–Lichtenberg. Teske wurde zum Agentenführer, der häufig im Westen war, wo er zum Beispiel bei der Fußballweltmeisterschaft 1974 und bei der Winterolympiade 1976 in Innsbruck für die Westdevisen der streng ausgewählten „Reisegruppe“ zuständig war und dies auch zu Unterschlagungen für die Familie nutzte. Teske hatte Eheprobleme, trank zu viel, war unzufrieden mit seinem Job – und in Österreich hatte es ihm gefallen. Laut Urteil war er als „operativer Offizier mit der Führung von in der Deutschen Demokratischen Republik und im kapitalistischen Ausland wirkenden Patrioten betraut“. Dann jedoch soll „zunehmende Oberflächlichkeit, Unehrlichkeit und Unlust zu mehreren dienstlichen Verfehlungen geführt“ und Teske „keine innere Bindung zum Staat der Arbeiter und Bauern gezeigt haben“. Teske hatte sich darüber Gedanken gemacht, in den Westen zu flüchten und geheime Informationen mitzunehmen. Dafür hatte er Dokumente gesammelt. Mit Rücksicht auf seine Familie wagte er die Flucht dann aber doch nicht. In der geheimen Urteilsbegründung hieß es: „In Vorbereitung der Fahnenflucht prägte er sich im Jahr 1977 zum Zwecke des Verrats an einen imperialistischen Geheimdienst von 18 Patrioten, die im kapitalistischen Ausland wohnhaft waren, die Namen, Altersangaben, Wohnanschriften, berufliche Tätigkeit und Arbeitsstellen fest in das Gedächtnis ein. Mit dem Verrat dieser Informationen wollte er seinen Bruch zum Ministerium für Staatssicherheit und zum sozialistischen Staat dokumentieren.“ Die vom Angeklagten begangenen Verbrechen seien „von außerordentlich hoher Gesellschaftsgefährlichkeit und vom skrupellosen Verrat an der Arbeiter-und-Bauern-Macht durchdrungen“. Weiter hieß es: „Der Angeklagte wird wegen vorbereiteter und vollendeter Spionage im besonders schweren Fell in Tateinheit mit vorbereiteter Fahnenflucht im schweren Fall […] zum Tode verurteilt. Die staatsbürgerlichen Rechte werden ihm für dauernd aberkannt.“ Rechtsstaatliche Ansprüche erfüllte das Urteil keineswegs. Es sollte wohl ein Exempel statuiert werden, denn kurz zuvor war es einem Kollegen Teskes gelungen, in den Westen zu flüchten. Er sei an Herzversagen gestorben, erfuhr die Familie später aus der Sterbeurkunde. Es war die letzte Hinrichtung in der DDR. Sie erfolgte am 26. Juni 1981 und geschah durch – wie es in der „geheimen Verschlusssache 02014“ im schönsten Behördendeutsch hieß – „unerwarteten Nahschuss in das Hinterhaupt“. Ort der Hinrichtung war die damalige Hausmeisterwohnung der Leipziger Strafvollzugsanstalt. Dorthin war er am frühen Morgen aus der Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen gebracht worden. Er solle verlegt werden, wurde dem Häftling mitgeteilt. Beim Betreten des extra dafür eingerichteten Hinrichtungsraums trat der letzte Henker der DDR – Hauptmann Hermann Lorenz – unvermittelt von hinten an den Verurteilten heran und gab ihm mit einer schallgeschützten Pistole einen Genickschuss. Kaum eine Minute zuvor hatte der Staatsanwalt dem wohl verdutzten Teske eröffnet: „Ihre Hinrichtung steht unmittelbar bevor“, denn „der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik“, also Erich Honecker, habe davon abgesehen, ein Gnadenverfahren einzuleiten. Bereits im Dezember 1979 und im Juli 1980 waren ein Major der Stasi und ein ehemaliger Fregattenkapitän im Nachrichtendienst auf dieselbe Weise umgebracht worden. Das Urteil gegen Teske wurde 1993 als rechtsstaatswidrig annulliert. 1998 wurden der Richter und der Staatsanwalt des Urteils zu vier Jahren Haft verurteilt. (aus: Ernst Reuß, Endzeit und Neubeginn. Berliner Nachkriegsgeschichten, Metropol Verlag, Berlin 2022, 282 Seiten, S. 36 ff.)
Ende März 1946 wurde in der Nähe des Strandbads Wannsees in einem Schützenloch die weitgehend verweste Leiche einer Unbekannten gefunden.
Aus diesem Grund lag die Vermutung nahe, dass es sich um ein Opfer aus der Endphase des Krieges handeln könnte. Die Polizei war sich jedenfalls vollkommen sicher. Im Kriminaltagebuch wurde der Fall unter der Überschrift „Tod durch Feindeinwirkung“ beschrieben. Die Ermittlungsbeamten sollten sich jedoch gewaltig irren, denn bei der Toten handelte es sich um die 28-jährige Liesbeth Hobeck, die ein halbes Jahr zuvor am 3. Oktober 1945 von zwei Männern erschlagen worden war. Ihr Mörder war der im Sudetenland geborene Walter Rampfel, Mittäter ein Österreicher namens Manfred Lentner. Nach Kriegsende hatten sich Rampfel und Lentner im Kriegsgefangenenlager Sagan in Niederschlesien kennengelernt, am 30. August 1945 waren sie gemeinsam entlassen worden. Rampfel folgte seinem Kumpel nach Berlin, wo Lentner seine Ehefrau suchte, die er während der Kriegsjahre geheiratet hatte. Aber er fand sie in den Nachkriegswirren in einem zerstörten Land voller Flüchtlinge und Heimatlosen nicht. Lentner, der schon immer gerne mehrgleisig gefahren war, suchte daher eine frühere Geliebte in derselben Stadt auf. Rampfel wurde im gleichen Haus bei Liesbeth Hobeck untergebracht, mit der er sogleich ein Verhältnis begann. Sie wollte heiraten, er nicht. Lentner wollte in diesem Konflikt vermitteln und ihm soll sie laut dessen späteren Aussage gesagt haben: „lieber sterben als von ihm lassen.“ Hobeck hielt ihren Liebhaber jedenfalls finanziell aus und verkaufte dafür ihre gesamten Habseligkeiten. Schließlich ging Rampfel zum Schein auf Hobecks Heiratswunsch ein und erklärte, er wolle mit ihr in ihren Heimatort Datteln in Westfalen ziehen, um sie dort zu ehelichen. In Datteln wohnte ihre Mutter, und Hobeck hatte auch ihre vier Kinder dort untergebracht. Sie träumte wohl von einem trauten Familienleben in der Kleinstadt. In Wahrheit planten Rampfel und sein Kumpel Lentner etwas ganz anderes: Rampfel sagte aus: „Liesbeth ließ in ihrem Wahnsinn, mich zum Gatten zu haben, nicht nach, und so wurden wir uns einig, sie im Zug sitzen zu lassen, nachdem wir sie nicht überzeugen konnten. Ihr Geld, am Tag der Abfahrt noch gut RM 2000 zählend gab sie mir schon die letzten 14 Tage vorher. Auch ihren Schmuck, aus Ring und Ohrgehänge bestehend, gab sie mir, da sie Angst hatte, die Russen nähmen es ihr ab.“ Als sie am Bahnhof Wannsee angekommen waren, mussten sie mehrere Stunden auf den Anschlusszug warten und machten es sich in der Nähe im Wald gemütlich, um ein wenig auszuruhen. Das nutzte Lentner aus, um Liesbeth mit einem Winkeleisen zu erschlagen, während Rampfel ihr den Mund zuhielt. So zumindest Rampfels schriftliches Geständnis, das natürlich stark beschönigend war: „Sie wollte lieber sterben, als Dich zu lassen, und den Gefallen habe ich ihr getan“, soll Lentner nach der Tat gesagt haben. Danach fuhren beide wieder zurück nach Berlin, wo bereits zwei neue Frauen auf sie warteten. Männer waren schließlich Mangelware in der Nachkriegszeit. Weil die zwei Halunken aber befürchteten, Hobeck sei gefunden worden, erfasste sie nach wenigen Tagen die Panik, und sie flüchteten nach Großröhrsdorf in der Nähe von Dresden, wo Rampfels Mutter und seine Schwester inzwischen wohnten. Im Dezember 1945 meldete Hobecks Mutter ihre Tochter als vermisst. Schon bald waren die letzten Reisebegleiter von Liesbeth Hobeck ausfindig gemacht. In Großröhrsdorf wurde Rampfel festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Der verheiratete Lentner, der dort inzwischen eine Frau aus der Gegend geehelicht hatte, nachdem er bei Rampfels Schwester nicht weitergekommen war, hatte sich rechtzeitig aus dem Staub machen können. Später widerrief Rampfel sein Geständnis und behauptete, Lentner habe die Tat alleine verübt, und er selbst sei so dumm gewesen, einen heiligen Eid zu schwören, ihn nicht zu verraten. Dieses erneute mehrseitige schriftliche Geständnis, mit dem er sich vollkommen reinwaschen wollte, war ziemlich durchsichtig, und so glaubte ihm niemand. Mit Urteil vom 20. Februar 1947 wurde Rampfel zum Tod verurteilt und am 6. April 1948 hingerichtet. Doch ist die Geschichte hiermit nicht zu Ende, denn Lentner war ja immer noch auf der Flucht. Er wurde zwar in Österreich festgenommen, konnte aber 1947 aus dem Kreisgefängnis Korneuburg fliehen und tauchte danach, zuletzt mit dem Namen Walter Praxmarer, unter. Von seiner erneuten Festnahme in Rabat in Marokko erfuhr die Berliner Generalstaatsanwaltschaft erst Jahre später von einem Redakteur der Zeitung „Tagesspiegel“, der Auslandsnachrichten, darunter auch spektakuläre und glamouröse Geschichten aus dem Jetset, verfolgte. Der Spiegel berichtete 1951: „Als die schlanke 80-Tonnen-Zweimast-Jacht ‚Kangaroa‘ (deutsch: ‚Känguruh‘) des australischen Riviera-Nichtstuers Freddie McEvoy an einem Abend der vorletzten Woche in einem Sturm (Windgeschwindigkeit 110 Stundenkilometer) auf der Höhe der Stadt Mazagan (Marokko) auf ein Riff lief und sank, blieb eine Menge offener Fragen zurück.“ Der Eigentümer der Jacht war ein bekannter Mann. Frederick Joseph McEvoy, wegen seines riskanten Lebensstils Suicide Freddie genannt, hatte als Bobfahrer 1937 und 1938 bei Weltmeisterschaften drei Gold- und zwei Silbermedaillen gewonnen. Außerdem war er der britische Fahnenträger bei den Olympischen Winterspielen 1936 in Garmisch-Partenkirchen und der erste Australier, der eine Medaille – Bronze – bei den Olympischen Winterspielen gewann. Nebenbei fuhr er Autorennen, lebte später in Hollywood und brachte es neben seinem guten Freund Errol Flynn, dessen Trauzeuge er war, zu Kurzauftritten in zwei Filmen. Als Playboy heiratete er drei wohlhabende Erbinnen, die entweder doppelt oder halb so alt wie er selbst waren. Es wurde allerdings auch gemunkelt, dass er als Waffen- und Alkoholschmuggler mit seiner Jacht eine Menge Geld verdiente. Marokko galt als Schmuggelumschlagplatz, vor allem für den Ostblock. Die Umstände seines Todes am 7. November 1951 waren mysteriös. Der Spiegel berichtete: „Wie kam es, daß die ‚Kangaroa‘, ein vollkommen seetüchtiges Fahrzeug, bei so schlechtem Wetter so dicht unter der Küste gekreuzt hatte? Der französische Stewart, der spanische Koch (beide vorbestraft) und die Zofe Cécile Bruneau waren ertrunken. Freddie McEvoy hatte seine hübsche, blonde Frau Claude, 27, an einen Mast gebunden und war über Bord gesprungen, um Hilfe zu holen. Er ertrank, obwohl er ein ausgezeichneter Schwimmer und Amateur-Unterwasserjäger war. Wie kam es, daß sich die drei restlichen Mitglieder der Mannschaft, der Deutsche Willi Gehring, Maat, der Österreicher Franz Krotil, Matrose, und der Österreicher Walter Praxmarer, alle drei sehr mittelmäßige Schwimmer, an die Küste retten konnten?“ Angeblich hatte Suicide Freddie von Walter Praxmarers alias Manfred Lentners Tat in Berlin gewusst. Aber die Polizisten vor Ort konnten nicht feststellen, inwieweit Lentner in den vermeintlichen Schmuggel seines Chefs involviert war – und ob er auch McEvoy getötet hatte. Lentner wurde daher nach einem Jahr Ermittlungen und Untersuchungshaft von Marokko an Österreich ausgeliefert und dort am 7. Mai 1954 wegen des Mordes an Liesbeth Hobeck und wegen Bigamie zu 15 Jahren schweren Kerkers verurteilt, „verschärft durch [...] einsame Absperrung in dunkler Zelle an jedem 3. Oktober (dem Tag des Mordes) jeden Jahres der Strafhaft.“ Danach verliert sich seine Spur. (aus: Ernst Reuß, Endzeit und Neubeginn. Berliner Nachkriegsgeschichten, Metropol Verlag, Berlin 2022, 282 Seiten, S. 85 ff.) Nachdem am 2. Mai 1945 für Berlin die Kapitulationsurkunde unterzeichnet worden war, machte sich die sowjetische Besatzungsmacht nicht nur daran, die Trümmer des „1000-jährigen Reiches“ aufzuräumen und die Versorgung der Berliner Bevölkerung zu sichern, sie organisierte auch Verwaltung, Polizei und Gerichte neu. Bereits am 8. Mai wurde eine Eheschließung registriert, die nach den NS-Rassegesetzen niemals möglich gewesen wäre. Seit dem 14. Mai verkehrten wieder die ersten U-Bahnen. Am 19. Mai nahm der neue Magistrat seine Tätigkeit auf. Der Aufbau der Gerichtsbarkeit war zum 1. Juni abgeschlossen, was auch überaus notwendig war, denn in der ausgebluteten, ausgehungerten, zerbombten Stadt wurde geplündert, geraubt und gemordet.
Entlang von Kriminalfällen zeichnet Ernst Reuß den Neuaufbau der Berliner Justiz nach und vermittelt so ein lebendiges Bild der Nachkriegszeit. Er stellt den Machtkampf zwischen den einstmals Alliierten im beginnenden Kalten Krieg dar und gibt Einblick in den von Not geprägten Alltag der hungernden und frierenden Berliner. https://metropol-verlag.de/produkt/endzeit-und-neubeginn-berliner-nachkriegsgeschichten/ |
AutorErnst Reuß, geboren 1962 in Franken. Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und Wien. Promotion an der Humboldt - Universität zu Berlin. Danach als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin und im Bundestag beschäftigt. Archiv
März 2024
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