Heute vor 95 Jahren, am 01. April 1924, wurde Adolf Hitler zu 5 Jahren Festungshaft verurteilt. Er war nach seinem gescheiterten Putschversuch vom 9. November 1923 - zusammen mit anderen Angeklagten (siehe Bild vom Tag der Urteilsverkündung) – des Hochverrats beschuldigt worden. Festungshaft war ein privilegierter Freiheitsentzug, denn Festungshäftlingen billigte man eine „ehrenhafte Gesinnung“ zu. Hitler saß seine Festungshaft in Landsberg am Lech ab. Hitler wurde bereits am 20. Dezember 1924 vorzeitig entlassen. In der Haft entstand „Mein Kampf“ und erschien im Juli 1925.
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AutorErnst Reuß, geboren 1962 in Franken. Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und Wien. Promotion an der Humboldt - Universität zu Berlin. Danach als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin und im Bundestag beschäftigt. Archiv
März 2024
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