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Der 1949 geborene Bauer Rudolf Rupp aus Oberbayern verschwand am 13. Oktober 2001 spurlos. Zuvor war er mit seinem Auto in der örtlichen Vereinsgaststätte und hatte dort „ordentlich gebechert“. Acht Bier waren auf seinem Deckel verzeichnet. Er hatte wie üblich anschreiben lassen. Seine Frau, die auch dort nach ihm suchte, zahlte am nächsten Tag seine Zeche.
Das Auto, ein Mercedes 230 E, mit dem er gegen Mitternacht wegfuhr, war ebenfalls nicht mehr auffindbar. Ein in der Nähe von Neuburg an der Donau ansässiger Schrotthändler saß deswegen 2004 fünf Monate unschuldig in Untersuchungshaft. Erst lange nach seinem Verschwinden und nach aufkommenden Gerede im Dorf, kam der Leiter der Ermittlungsgruppe auf die Idee der angeblich tyrannische Bauer müsse nach der Kneipe heimgekommen sein und somit gerieten die als asozial geltenden Familienangehörigen ins Visier der Kripo. Anfang 2004 gab es eine Durchsuchung des Anwesens und die Angehörigen wurden als „Zeugen“ auf die Polizeistation mitgenommen. Als Beschuldigte hätten sie mehr Rechte gehabt und wurden erst mal „weichgekocht“. 2005 wurden Rupps Ehefrau und der Ex-Freund einer der Töchter wegen Totschlags zu je achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Angeklagten hatten gestanden Rupp erschlagen, zerstückelt und an die auf dem Hof lebenden Hunde verfüttert zu haben. Die 15 und 16 Jahre alten Töchter wurden zu zweieinhalb beziehungsweise dreieinhalb Jahren Jugendstrafe wegen Beihilfe durch Unterlassen verurteilt. Laut Urteil wurde das ahnungslose Opfer mit einem Vierkantholz hinterrücks niedergeschlagen und danach mit einem Zimmermannshammer erschlagen. Am nächsten Morgen soll Rupp mit einem Messer, einer Säge und einer Axt zerstückelt und die Leichenteile an die auf dem Hof lebenden Hunde verfütterte worden sein. Der Leib soll aufgeschnitten und die Organe entnommen worden sein. Das Blut soll mit einem Margarinebecher abgeschöpft worden sein, nachdem Arme und Beine abgetrennt wurden. Der Kopf wurde angeblich ausgekocht und zerkleinert auf dem Misthaufen entsorgt. Wie aus von der Polizei veröffentlichten Videos ersichtlich ist, wurde die angebliche Tat mit den Beschuldigten auf dem Bauernhof nachgestellt. Obwohl sich die Aussagen widersprachen und teilweise gegenseitig ausschlossen, weckte dies offenbar keine Zweifel bei den Ermittlungsbehörden. Offensichtlich wollte man unbedingt ein Geständnis, egal wie fragwürdig es war. Einen Suizid des von finanziellen und gesundheitlichen Problemen geplagten Bauern schloss man kategorisch aus, obwohl Rupp das bereits angekündigt hatte. Er wolle mit seinem Mercedes in die Donau fahren, soll er mal gesagt haben. Problematisch war jedoch, dass es für ein derartiges brutales Tatgeschehen auf dem ganzen Hof nicht die allerkleinste Spur gab, obwohl höchst intensiv gesucht wurde. Es gab trotz gründlichem Luminoleinsatz weder Blutspuren noch Knochenreste. Das Landgericht ging in seinem Urteil davon aus, dass die „restlichen Leichenteile“ möglicherweise an die inzwischen geschlachteten Schweine verfüttert worden waren. „Der Kammer ist bekannt, dass Schweine als Allesfresser auch die restlichen Leichenteile samt Knochen fressen würden“, stellte das Gericht fest. Noch gruseliger. Der Bundesgerichtshof verwarf anschließend die von den Verteidigern eingelegte Revision. Blöd nur für die bayerische Justiz, dass am 2009 der verschwundene Mercedes des Opfers aus der Donau geborgen wurde. Auf dem Fahrersitz befand sich der durch Fischfraß teilweise skelettierte Rudolf Rupp, der sonst jedoch ohne noch ersichtliche Verletzungen war, woraus die Rechtsmediziner ein Tötungsdelikt durch Erschlagen ausschließen konnten. Außerdem waren alle Gliedmaßen noch vorhanden. Es gab auch keine Löcher im Schädel, die dort nach den Aussagen der Verurteilten hätten sein müssen. Man hatte ausgesagt, dass das Tatwerkzeug im Schädel steckengeblieben war. Eigentlich würde man annehmen, dass man dann das Urteil nicht aufrechterhalten kann, denn außer den noch vor Prozessbeginn widerrufenen Geständnissen gab es keinerlei Beweise für die Schuld der Verurteilten. Doch dem war nicht so. Aber was waren diese Geständnisse eigentlich wert und vor allem wie kam es zu den Geständnissen? Wie sich später herausstellte waren die Geständnisse, der mit einem sehr niedrigen IQ ausgestatteten Beschuldigten, auf suggestivem Wege und teilweise ohne Rechtsbeistand zustande gekommen. Ein von der Ermittlungsbehörde zuvor aufgestellter Fragenkatalog ähnelte erstaunlich den späteren Geständnissen. Falsche Geständnisse unter Druck sind eine allseits bekannte Tatsache. Doch selbst jetzt, als klar, dass wesentliche Teile der vom Schwurgericht in seinem Urteil getroffenen Feststellungen nicht stimmen konnten, lehnte die Justiz den Wiederaufnahmeantrag der Verteidigerin ab und hielt die Verurteilung weiterhin im Ergebnis für richtig. Die Justiz tut sich sehr schwer Fehler einzugestehen. Das Wiederaufnahmeverfahren im deutschen Strafrecht, um rechtskräftige Urteile aufgrund neuer Tatsachen, Beweismittel oder schwerer Verfahrensmängel aufzuheben ist nur sehr schwierig möglich und dauert sehr lange. Einmal getroffene Entscheidungen sollen wegen des Rechtsfriedens nicht mehr angefochten werden können. Regina Rick war eine der Strafverteidigerinnen der Familie Rupp und schaffte dies mit viel Beharrungsvermögen und Gerechtigkeitsgefühl, sowie gehörigem mediale Druck. 2010 gab die bayerische Justiz schließlich doch einer Beschwerde der Verteidigung auf Wiederaufnahme des Verfahrens statt. Alle Verurteilten wurden 2011 - nachdem sie ihre Haft bereits abgesessen hatten -schließlich freigesprochen. Üblicherweise hatte es auch für die Verurteilten nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe die vorzeitigen Haftentlassung auf Bewährung gegeben. Allerdings waren die Richter nach wie vor davon überzeugt, dass einer oder mehrere der Angeklagten den Bauer getötet hatten. Es konnte nur nicht festgestellt werden, wer letztendlich für den Tod verantwortlich sei. In dubio pro reo. Es war ein Freispruch zweiter Klasse. Man hielt daran fest, dass Rupp nach Hause gekommen war und umgebracht wurde. Einen Suizid schloss man weiterhin aus, was andere Sachverständige ganz anders sahen. Für die Verteidigung spiele es keine Rolle, ob Rupp vielleicht Selbstmord begangen hat oder nur unglücklicherweise in die Donau rollte. Haftentschädigungen für die jahrelange Haft wurden verweigert oder gekürzt mit der Begründung, dass sie schließlich die Tat gestanden hätten. Die viele Ungereimtheiten und das problematische Zustandekommen ihrer detaillierten falschen Geständnisse und der Widerruf derselben noch vor dem Prozess 2005 wurden dagegen juristisch nicht aufgearbeitet. Erst durch Einsicht in Beiakten und Asservaten kamen entlastende Indizien zum Vorschein, die zuvor vorenthalten wurden. So gab es entlastende Tagebücher der Töchter und den Zündschlüssel des Autos, der zuvor seltsamerweise angeblich nicht vorhanden war. 2015 wurde eine Beschwerde gegen die Verweigerung der Haftentschädigung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als unzulässig verworfen. Die Verurteilten hatten gestanden und waren nach Ansicht der Justiz somit selbst schuld an ihrem Unglück. Immerhin wurde 2020 die Strafprozessordnung geändert, nunmehr müssen Vernehmungen bei vorsätzlich begangenen Tötungsdelikten in Bild und Ton aufgezeichnet werden wenn „die schutzwürdigen Interessen von Beschuldigten, die erkennbar unter eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder einer schwerwiegenden seelischen Störung leiden, durch die Aufzeichnung besser gewahrt werden können.“ In Fachkreisen wird dies als Lex Rupp bezeichnet. Dass Rudolf Rupp, der sowohl gesundheitlich und finanziell erheblich unter Druck stand und in Kürze einen Offenbarungseid leisten sollte, sich selbst getötet hatte oder durch einen Unfall ums Leben kam – das schlossen die Richter weiterhin kategorisch aus. Regina Rick, die die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund ihrer Hartnäckigkeit erst ermöglichte, beklagt mangelnde Fehlerkultur der Justiz. Das sollte sich auch noch in anderen Verfahren, in denen sie mit ihrem Beharrungsvermögen Unschuldige aus dem Knast holte, bestätigen. Es sei ihr Gerechtigkeitssinn und Verteidigerininstinkt, der sie dazu bringt sich in so einen Fall zu verbeißen, vor allem wenn arme Menschen in die „Pfanne gehauen werden.“ Rick konnte nicht wirklich verstehen, warum Gericht und Staatsanwaltschaft die abstrusen Geständnissen nicht ernsthaft hinterfragt haben. Ernst Reuß Der Sachbuchautor ist promovierter Jurist und Autor auch von verschiedenen True Crime Büchern. Vorschau: Fehlurteile Teil 2: Der „Badewannenmord“Am 28. Oktober 2008 wurde die 87-jährige und stark gehbehindert Lieselotte Kortüm in ihrer Wohnung in Rottach-Egern tot aufgefunden. Sie war angezogen und das Wasser lief, als sie kopfüber in der Badewanne liegend entdeckt wurde. Es gab keine Anzeichen für einen Raubüberfall oder einer Gewalttat. Nach der Obduktion wurde sie eingeäschert, weil kein Verdacht auf Fremdeinwirkung bestand. Als Todesursache wurde Ertrinken nach einem unglücklichen Sturz in die Badewanne angenommen. Doch eine Polizistin ermittelte weiterhin mit großem Ermittlungseifer besonders intensiv, um ihren Verdacht zu erhärten. Sie verdächtigte Manfred Genditzki, den Hausmeister in Kortüms Wohnanlage, der seit Jahren für Kortüm Dinge des täglichen Lebens erledigte, wie Einkaufen, Zubereitung von Mahlzeiten und Wäschewaschen. Er war es, der sie zuletzt lebend gesehen hatte. Nachdem Genditzki sie samt Koffer und Tüten mit Schmutzwäsche am Tag ihres Todes von einem Klinikaufenthalt nach Hause gefahren hatte, verabschiedete er sich nach eigenen Angaben dort gegen 15 Uhr von ihr, weil er seine kranke Mutter besuchen wollte. Zuvor - nachdem er zweimal vergeblich beim Hausarzt angerufen hatte - rief er den Pflegedienst an, um die Rückkehr von Lieselotte Kortüm aus dem Krankenhaus zu melden. Die Pflegekraft war es schließlich, die um 18:30 Uhr Lieselotte Kortüm voll bekleidet tot in der Badewanne vorfinden sollte. Am 17. November 2008 lud die umtriebig ermittelnde Polizistin den Rechtsmediziner zur „Tatortbesichtigung“ ins Badezimmer der verstorbenen Lieselotte Kortüm in Rottach-Egern am Tegernsee ein, bei der er sich dazu äußern sollte, ob Kortüm bei einem Sturz in die Badewanne in die Position gelangt sein könne, in der sie aufgefunden wurde, und ob zwei Blutergüsse unter der Kopfhaut mit einem solchen Sturz vereinbar seien. Kommentare sind geschlossen.
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AutorErnst Reuß, geboren 1962 in Franken. Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und Wien. Promotion an der Humboldt - Universität zu Berlin. Danach als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin und im Bundestag beschäftigt. Archiv
Juli 2026
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