HISTORISCHES SACHBUCH
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Höcker

14/5/2025

 
2007 erhielt das United States Holocaust Memorial Museum von einem anonym gebliebenen ehemaligen Spionageabwehroffizier der U.S. Army ein von diesem gefundenes Fotoalbum mit 116 Bildern. Die Fotos zeigen die Auschwitzer SS bei Schießübungen und vor allem beim geselligem Beisammensein, oft in Gesellschaft junger SS-Helferinnen. Das Album enthält zudem die einzig bekannten Aufnahmen von Josef Mengele aus seiner Zeit als dortiger Lagerarzt und war bereits erstmalig 2016 auf Deutsch erschienen.
Das Album gehörte dem 1911 geborenen Karl-Friedrich Gottlieb Höcker, der als SS-Obersturmführer unter anderem in den Vernichtungslagern Lublin-Majdanek und Auschwitz-Birkenau tätig war . Zuvor war er bis 1930 in einem Eisenwarenladen als Buchhalter tätig, dann arbeitslos gewesen und im Oktober 1933 ist er der SS beigetreten. Höcker heiratete vor dem Krieg und bekam während des Krieges einen Sohn und eine Tochter. Ab 1940 war Höcker im KZ Neuengamme eingesetzt, bevor er im Mai 1944 ins Stammlager Auschwitz versetzt wurde. Dort war er Adjutant des gleichfalls neu eingesetzten Lagerkommandanten Richard Baer. 
Ein Jahr später floh Höcker, wurde von britischen Truppen aufgegriffen und bereits 1946 aus der Kriegsgefangenenschaft entlassen. Durch Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld im Jahre 1952 wollte sich Höcker, der glaubte nichts mehr befürchten zu müssen, entnazifizieren lassen. Doch Anfang der 1960er Jahre wurde er verhaftet und 1963 im 1. Frankfurter Auschwitzprozess angeklagt.
Die Fotos des inzwischen so genannten Höcker Albums sind zwischen Juni und Dezember 1944 entstanden. Genau in diesem Zeitraum wurden in Auschwitz hunderttausende ungarischer Juden ermordet. Im Prozess beteuerte Höcker von den Massenvernichtungsaktionen während seiner Dienstzeit keine Kenntnis gehabt zu haben und auch nicht am Selektionsprozess beteiligt gewesen zu sein. Obwohl es gegenteilige Aussagen gab, konnten die Staatsanwälte keine schlüssigen Beweise finden und Höcker wurde nur wegen Beihilfe zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Er wurde 1970 entlassen und konnte auf seinen Posten als Hauptkassierer bei einer Bank zurückkehren, wo er bis zu seiner Pensionierung arbeitete und mit seiner Familie wiedervereint war.
1989 verurteilte ein Bezirksgericht in Bielefeld Höcker erneut zu vier Jahren Haft wegen seiner Beteiligung an der Vergasung von Häftlingen im Konzentrationslager Majdanek. Aus den Lagerunterlagen war hervorgegangen, dass Höcker dafür mindestens 3.610 Kilogramm Giftgas Zyklon B erworben hatte. Er wurde im Oktober 1992 aus der Haft entlassen und verstarb im Jahr 2000 im Alter von 88 Jahren.
Die zunächst fast banal wirkenden Aufnahmen sind deshalb oft befremdlich, weil der gleichzeitig stattfindende Vernichtungsprozess vollkommen ausgeklammert wird. Lagerinsassen sind auf keinem einzigen Bild abgebildet, aber gemeinsame Vergnügungsveranstaltungen mit den vielen weiblichen SS-Helferinnen.
Der Hintergrund der Fotos wird durch verschieden Artikel erklärt. Es geht um die Geschichte des Albums und man beschäftigt sich näher mit einzelnen Tätern nicht nur aus Auschwitz. Ein Buch, nicht nur zum Fotos anschauen, sondern auch zum Lesen.
 
 
Ernst Reuß
 
 
Christophe Busch, Stefan Hördler, Robert Jan van Pelt (Herausgeber), Das Höcker-Album, Auschwitz durch die Linse der SS, wbg Academic in der Verlag Herder GmbH, Freiburg im Breisgau 2025, 340 Seiten, 40 €.

 
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80 Jahre Befreiung: die Rote Armee regiert Berlin

2/5/2025

 
„Am 28. April 1945 gab der Militärkommandant der Stadt Berlin Generaloberst Bersarin mit dem Befehl Nr. 1 bekannt, dass die gesamte administrative und politische Macht in Berlin auf ihn übergegangen sei.
Erst vier Tage später, am 2. Mai 1945, unterzeichnete der letzte deutsche Kampfkommandant Berlins, General Helmuth Weidling, in Tempelhof die Kapitulationsurkunde für die Reichshauptstadt. Weidling, der bereits zuvor die Kapitulationsbedingungen sondiert hatte, aber gemäß Hitlers Weisung nicht kapitulieren durfte, hatte in den Morgenstunden desselben Tages den Befehl zur Einstellung der Kampfhandlungen gegeben. Nach Hitlers Selbstmord sah er sich nicht mehr an dessen Durchhaltebefehle gebunden und wollte sich auch nicht mehr daran halten. Weidling gab in den Morgenstunden des 2. Mai 1945 den Befehl zur Einstellung der Kampfhandlungen. Sein Kapitulationsbefehl lautete: 'Am 30. April 45 hat sich der Führer selbst entleibt und damit uns, die wir ihm Treue geschworen hatten, im Stich gelassen […]. Jede Stunde, die ihr weiterkämpft, verlängert die entsetzlichen Leiden der Zivilbevölkerung Berlins und unserer Verwundeten. Jeder, der jetzt noch im Kampf um Berlin fällt, bringt seine Opfer umsonst.'
Weidling, der von Hitler infolge eines Missverständnisses erst kurz zuvor zum Tod durch Erschießen verurteilt worden war, war sofort nach Aufhebung des Urteils – gerade mal zehn Tage vor der Kapitulation – zum Kampfkommandanten bei der Schlacht um Berlin ernannt worden. Er kam nach der Kapitulation Berlins in ein russisches Gefangenenlager, wo er 1955 starb.
Bereits einige Tage vor der gesamtdeutschen Kapitulation befand sich Berlin also vollständig in der Gewalt der Roten Armee.
Kurz nach der Kapitulation machte sich die sowjetische Besatzungsmacht sofort daran, nicht nur die Versorgung der Bevölkerung zu sichern, sondern auch einen neuen Verwaltungsapparat aufzubauen. Die sowjetischen Verwalter wurden dabei von einer Gruppe kommunistischer Emigranten aus Moskau unterstützt. Die sogenannte Gruppe Ulbricht – benannt nach dem späteren Staatsratsvorsitzenden der DDR Walter Ulbricht – nahm am 2. Mai in Berlin ihre Tätigkeit auf. Mit dem Aufbau der Verwaltung ging es rasch voran, sodass schon am 8. Mai im Bezirksamt Charlottenburg eine Eheschließung registriert wurde, die nach den nationalsozialistischen Rassegesetzen – wegen 'Blutsverschiedenheit' – niemals möglich gewesen wäre.
Die sowjetische Verwaltung sorgte auch dafür, dass ab dem 14. Mai die ersten U-Bahn-Züge wieder verkehrten.
Bereits am 19. Mai 1945 nahm der in Berlin von den Sowjets berufene Magistrat seine Tätigkeit auf. Die 'Gruppe Ulbricht' hatte die Zusammensetzung beschlossen. Oberbürgermeister wurde Dr. Arthur Werner, obwohl es Bedenken in der 'Gruppe Ulbricht' gab, Werner sei zu alt und eventuell 'nicht mehr richtig im Kopf'. Walter Ulbricht selbst soll das egal gewesen sein, denn als starken Mann des Magistrats hatte er den Ersten Stellvertreter des Oberbürgermeisters vorgesehen, Karl Maron, einen linientreuen Kommunisten. Dem von den neuen Befehlshabern eingesetzten Magistrat gehörten schließlich, neben sechs kommunistischen Funktionären, je zwei Sozialdemokraten und Parteilose sowie sieben dem bürgerlichen Lager zuzurechnende Mitglieder an. Eine der aus heutiger Sicht kuriosen Maßnahmen der Siegermacht bestand unter anderem darin, dass am 20. Mai 1945 die Moskauer Zeit eingeführt wurde. Nach der wohl auch als Zeichen der Macht zu wertenden Maßnahme hatten sich alle Arbeiter und Ladeninhaber zu richten. Die Geschäfte wurden jetzt nicht, wie gewöhnlich, um neun Uhr, sondern bereits um sechs Uhr geöffnet.“
 
 
(zitiert aus: Ernst Reuß, Endzeit und Neubeginn, Berliner Nachkriegsgeschichten, S. 17 ff.) Das Buch gibt es auch als Kindle und Tolino.

Karl Kieling

1/5/2025

 
​Die erste von einem nicht alliierten Gericht ausgesprochene Todesstrafe im Nachkriegs-Berlin betraf den im Bezirk Friedenau wohnenden 56-jährigen Oberpostinspektor Karl Kieling, der noch Ende April 1945 einen Mann auf offener Straße erschoss.
Kieling, der am 19. März 1889 in Halle an der Saale zur Welt gekommen war und seit geraumer Zeit in Berlin-Friedenau lebte, hatte vom Fenster seiner Wohnung aus ein Handgemenge zwischen einem Zivilisten und einem uniformierten NSDAP-Mitglied beobachtet.
Als Amtsperson galt Kieling unabkömmlich und hatte Berlin, im Gegensatz zu vielen anderen, nicht verteidigen müssen. Er fühlte sich aber ob seines Amtes genötigt, etwas für seinen Parteifreund zu tun. Vergeblich versuchte seine Frau, mit der er wohl am Mittagstisch saß, ihn davon abzuhalten.
In der späteren Anklageschrift heißt es: „Der Angeklagte war von seiner Wohnung aus auf den Vorfall aufmerksam geworden. Da er PG war und sah, daß ein Parteigenosse beteiligt war, eilte er auf die Straße um diesem zu helfen. Er steckte seine Pistole ein und lud sie auf dem Weg zu den Streitenden.“
Kieling war einer der vielen Mitläufer, die Hitler zum Machterhalt dringend benötigte. Kurz nachdem die Nazis an die Macht gekommen waren, trat er am 1. April 1933 in die Partei ein, gehörte der Kreisleitung an und diente ihr in Friedenau als „Leiter des Reichsbundes der Deutschen Beamten“. Mit Kriegsbeginn erhielt er von seiner Partei auch eine Handfeuerwaffe (Walther PKK) übereignet.
Diese Tatwaffe war nach der Tat spurlos verschwunden. Das Gericht sollte später ausführen, „er habe die Waffe von der Partei empfangen, um das Prestige der Partei zu wahren und in den Fällen, in denen ein Uniformträger in einen Streit verwickelt werde, einzugreifen“.
Es war der 24. April 1945, und der Geschützlärm der sowjetischen Panzer war schon mehr als deutlich zu hören, als Kieling den Arbeiter Erich Werner vor seinem Haus aus nächster Nähe niederschoss. Dies geschah drei Tage vor dem Einmarsch der Roten Armee in Berlin-Friedenau.
Der 24. April war auch der Tag, an dem 15 mit Genickschüssen gerade exekutierte Leichen in einem Park in Moabit gefunden wurden. Dort, wo heute der Hauptbahnhof ist, waren in der Nacht zuvor 16 politische Gefangene des Moabiter Gefängnisses Lehrter Straße in den nahe gelegenen Park geführt und 15 von ihnen ermordet worden. Einer von ihnen überlebte mit einem Kopfschuss.
Kieling, der wahrscheinlich von diesen Vorkommnissen nichts wusste, war schon zum Ort des Geschehens unterwegs, als ein Schuss fiel. Laut Zeugenaussagen kam er mit weit aufgerissenen Augen und knallrotem Gesicht, die Pistole in der Hand, angerannt, als alles eigentlich schon vorbei war.
Doch keiner konnte ihn mehr aufhalten.
Auf der Straße stritten sich der in Friedenau als Denunziant bekannte NSDAP-Zellenleiter Finke und der leicht angetrunkene Arbeiter Werner, der 1942 von Finke denunziert worden war, weil er unvorsichtigerweise geäußert hatte, der Krieg sei nicht mehr zu gewinnen.
Zum damaligen Zeitpunkt waren derartige Äußerungen noch weniger gefährlich, denn die meisten glaubten noch fest an den Endsieg. Werner wurde deswegen „nur“ zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. In der Schlussphase des Krieges hätte das aber schon das Todesurteil wegen Defätismus bedeuten können.
Laut Gerichtsakten soll der Streit zwischen Werner und Finke an diesem Tag folgendermaßen begonnen haben: „Am 24. April 1945 […] traf Werner, der mit seiner Braut, der Zeugin Erna Buchmann, vor deren Wohnhaus, Friedenau Albertstr. 27 stand, gegen 14 Uhr den in Parteiuniform, umgeschnallt mit Pistole, vorübergehenden Finke und lud ihn mit höhnischem Tone ein, mit ihm Kaffee zu trinken. Finke lehnte diese Aufforderung ab; Werner rief ihm nach ‚alter Fatzke‘, während Finke sich mit den Worten ‚Heil Hitler‘ entfernte.“
Zwischen den beiden Männern kam es zu einer lautstarken Auseinandersetzung, und Finke wurde durch einen Schuss leicht an der Hand verletzt. Es war eine blutende Fleischwunde, ein sogenannter Steckschuss ohne Verletzung der Knochen. Werner hatte die Schüsse aus fünf Schritten Entfernung mit den Worten abgefeuert: „Du entgehst mir nicht. Du hast zu viel[e] Menschen unglücklich gemacht.“
Mehrere Zeuginnen hatten den Streit mitbekommen und griffen ein, um zu schlichten. Ganz anders als Kieling, der offenbar kurzen Prozess machen wollte. Als er mit der Waffe in der Hand auf die Gruppe zu gerannt kam, riefen die Frauen ihm zu, dass die Sache erledigt sei und er nicht schießen solle, aber Kieling brüllte laut Anklageschrift: „Der Hund muss erledigt werden, er hat einen politischen Leiter angeschossen.“
Finke hatte inzwischen die Waffe seines Kontrahenten Werner entwunden. Es bestand für Finke also keine Gefahr mehr. Beide standen sich ruhig gegenüber, als sie wohl erstaunt den offensichtlich wütend heranstürmenden Kieling sahen. Werner blieb regungslos, was Kieling jedoch nicht davon abhielt, ihm aus kurzem Abstand in den Bauch zu schießen. Er war bei Abgabe des Schusses etwa einen Meter von ihm entfernt. Die Kugel zerriss Werners Leber, und er starb wenig später im Krankenhaus an seinen Verletzungen.
Laut einer Zeugenaussage wollten die beiden anderen Protagonisten den Transport des Schwerverletzten ins Krankenhaus noch verhindern und meinten, dass der „Hund“ aufgehängt werden müsse. In den letzten Kriegstagen wäre das sicherlich kein Einzelfall gewesen.
Erstaunlicherweise erklärte sich nach der Tötung Erich Werners, der der KPD nahegestanden haben soll, kein sowjetisches Militärtribunal für den Fall zuständig, um schnellen Prozess zu machen. Man verwies auf die deutsche Strafjustiz. Zuständig war das gerade erst neu entstandene Bezirksgericht Friedenau. Ernst Melsheimer, der später in der DDR Karriere als Generalstaatsanwalt machen sollte, war der zuständige Oberstaatsanwalt. Seit 4. Juni 1945 saß Kieling in Untersuchungshaft.
Die Sowjets waren zu diesem Zeitpunkt Alleinherrscher der Stadt, und grundsätzlich galten vorerst nur die Gesetze, die bereits vor Januar 1933 erlassen worden waren. Strittig war daher, welche Fassung des Gesetzes auf den Fall anzuwenden war.
Seit 1941 lautete die Definition: „Mörder ist, wer – aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, – heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder – um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“
So heißt es noch heute.
Die alte Fassung lautete „Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, wird, wenn er die Tödtung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft.“
Dieser Unterschied sollte in den nachfolgenden Gerichtsverfahren eine entscheidende Rolle spielen.
Am 27. Juni 1945, kurz vor dem Einzug der Amerikaner und Briten in die Berliner Westsektoren, wurde Kieling vom Amtsgericht Friedenau nach der alten Fassung des § 211 StGB angeklagt und zum Tod verurteilt. Laut Augenzeugen soll es ein fairer Prozess gewesen sein. Die dreistündige Hauptverhandlung fand öffentlich im überfüllten Großen Bürgersaal des Rathauses Friedenau statt, was wohl dem Mangel an geeigneten Gerichtssälen geschuldet war. Die Sympathien der Zuschauer waren klar verteilt, und die Emotionen kochten hoch, als der behandelnde Chefarzt des Krankenhauses aussagte, dass er von Werners Kontrahenten Finke aus dem Operationssaal geholt und aufgefordert worden war: „Operieren Sie den Mann so, dass er stirbt!“
Kielings Anwalt hatte auf Putativnotwehr und Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Das Gericht folgte ihm jedoch nicht und ging von einer vorsätzlichen, überlegten Tötung aus, auf die – zu diesem Zeitpunkt – laut Gesetz nur die Todesstrafe folgen könne. Der Anwalt legte Berufung bei der zweiten und letzten Instanz, dem Stadtgericht Berlin, ein.
Damit wurde es kompliziert.
Inzwischen hatten nämlich die Amerikaner in Berlin ihre Zone besetzt, und Kieling war Einwohner des amerikanischen Sektors. Er wurde ins amerikanische Gerichtsgefängnis in Lichterfelde gebracht, wo man sich weigerte, ihn zur Berufungsverhandlung ans Stadtgericht im sowjetischen Sektor zu überstellen. Dort bestätigte man das Urteil allerdings der Einfachheit halber auch ohne ihn.
Nun waren die Amerikaner zuständig, für die § 211 StGB in der Fassung von 1941 galt, da er kein spezieller NS-Paragraf sei. Der amerikanische Stadtkommandant annullierte das vorhergehende Urteil jedenfalls mit den Worten: „You are directed that the judgement and the sentence heretofore imposed on Karl KIELING, the accused, be forthwith vacated and cancelled.“
Das darauf folgende Urteil des neuen „Landgerichts II“ in Berlin-Zehlendorf erwähnte zwar, dass Kieling eventuell auch nach der alten Fassung des Gesetzes nicht zum Tod hätte verurteilt werden dürfen, aber entscheidend sei die neue Fassung des Gesetzes von 1941, und da war zu prüfen, ob „sonstige niedrige Beweggründe“ vorliegen würden. „Niedrige Beweggründe“ wollte das Gericht im Fall Kieling jedoch nicht sehen. Man argumentierte, Kieling sei so verbohrt gewesen, dass seine „ganz verkehrte moralische Wertung tatbestimmend war“, was noch kein niedriger Beweggrund sei, „weil er stur und verrannt der Ideologie der Nationalsozialistischen Partei folgend und ohne Erwägung über den unmittelbar bevorstehenden Fall des Systems zugänglich zu sein, das Parteiprestige über die Achtung vor dem Menschenleben setzte und an dem Beleidiger der ‚Parteiuniform‘ und ‚Verletzer des Parteigenossen‘ ein Exempel statuieren wollte“.
Kein Mord also, sondern nur Totschlag – mit einer Begründung, die aus heutiger Sicht nur schwer nachzuvollziehen ist. Keine Todesstrafe und auch keine lebenslängliche Haft, denn Werner selbst hatte „Blut fließen lassen“ und war daher laut Gericht mitschuldig. Das Gericht bezog dies auf die von ihm zuvor verursachte Handverletzung seines Kontrahenten Finke. Von der unter amerikanischer Besatzungsherrschaft neu geschaffenen Instanz wurde Kieling daher nur zu acht Jahren verurteilt, was in der Stadt bei vielen Menschen für heftige Empörung sorgte.
Inzwischen hatten die Alliierten in zähen Verhandlungen die endgültige Spaltung der Berliner Justiz jedoch noch einmal aufgeschoben, denn die Sowjets gaben weitgehend nach. Man einigte sich auf einen einheitlichen dreistufigen Justizaufbau, wie er vor dem Krieg bestand. Das im sowjetischen Sektor – in der später so benannten Littenstraße – verbliebene Stadtgericht hieß nun wieder Kammergericht und war inzwischen die höchste Instanz in Berlin. Man zog dort nun den Fall an sich und hob das Urteil des Landgerichts II mit der Begründung auf, dass man dort das Mordmerkmal „niedriger Beweggrund“ vollkommen verkannt habe. Zudem seien dort zwei wichtige Zeuginnen nicht vernommen worden. Eine stand kurz vor der Entbindung, die andere war an Typhus erkrankt und wurde lediglich zu Hause, mit hohem Fieber, kurz vor der Überführung in ein Krankenhaus vernommen.
Nach dieser schallenden Ohrfeige für das rangniedrigere Gericht wurde der Fall zur erneuten Verhandlung an das im westlichen Sektor liegende Kriminalgericht Moabit verwiesen, wo am 20. Februar 1946 erneut entschieden wurde.
Die Zeuginnen bestätigten Kielings unnötiges und auch verbal aggressives Verhalten, das zur Tat führte. Keine Notwehr also, sondern Vergeltung eines bereits abgeschlossenen Angriffs. Diesmal kam das Gericht daher eindeutig zu dem Schluss, dass ein niedriger Beweggrund vorliege und damit das Merkmal für Mord eindeutig feststehe.
Das Kammergericht lehnte eine weitere Revision von Kielings Anwalt ab, Gnadengesuche wurden ebenfalls abschlägig beschieden. Karl Kieling starb am 21. August 1946 im Spandauer Gefängnis unter dem Schafott.
 
 
Ernst Reuß
 
 
Ernst Reuß ist Autor. 2022 erschien sein Buch "Endzeit und Neubeginn, Berliner Nachkriegsgeschichten". Das Buch gibt es auch als Kindle und Tolino.

    Autor

    ​Ernst Reuß, geboren 1962 in Franken. Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und Wien. Promotion an der Humboldt - Universität zu Berlin. Danach als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin und im Bundestag beschäftigt.
    ​Lebt als Autor in Berlin.

    Publikationsauswahl:
    Berliner Justizgeschichte / Millionäre fahren nicht auf Fahrrädern / Gefangen! Zwei Großväter im Zweiten Weltkrieg / Mord? Totschlag? Oder was? / Sirius, Katzenkönig und Co. / Mord und Totschlag in Berlin / Endzeit und Neubeginn.


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