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Kein historisches Sachbuch, aber ein zeitgenössischer friesischer Krimi mit viel Humor und tollen Dialogen. Genau deshalb ist er auch hier eine Erwähnung wert.
„Sörensen geht aufs Haus“ ist inzwischen der sechste Teil der kultigen Krimireihe. Teilweise wurden sie bereits verfilmt und mit tollen Schauspielern in Szene gesetzt. Sörensen hat eine Angststörung und erinnert im Film mit seinem Parka ein bisschen an Schimanski nach drei Wochen ohne Schlaf und eben sovielen durchzechten Nächten. Wunderbar im Film dargestellt von Bjarne Mädel, den man beim Schmökern unwillkürlich vor Augen hat. Für ihn hatte der Autor Sven Stricker die Figur einst auch entworfen. Sörensen ließ sich von Hamburg nach Katenbüll in die nordfriesische Provinz versetzen, wo der seltsame Kauz, der seiner Angststörung und dem Stress in Hamburg entfliehen will, gut hinpasst, aber anfangs eher barsch empfangen wurde - was auch daran lag, dass Sörensen Veganer ist und Leute gerne auf Abstand hält. Inzwischen hat man sich aneinander gewöhnt und man kümmert sich nun vor Ort sogar um sein nicht vorhandenes aber kompliziertes Liebesleben. Im sechsten Band der Krimireihe wird Sörensen von seiner Vergangenheit eingeholt. Ein alter Schulfreund taucht wieder auf, der schon länger in Katenbüll wohnt und nie von sich hat hören lassen. Schiefel heißt er, und er bringt viele Probleme mit sich. Nicht nur, dass er sich im heftigen Nachbarschaftsstreit mit seinen skurrilen Nachbarn befindet, hinter seinem Haus sollen auch menschliche Leichenteile vergraben sein. Ein Cold Case wird wieder heiß und Sörensen, der inzwischen seinen todkranken Vater bei sich aufgenommen hat, steckt mit seiner Kollegin Jennifer in der nächsten Mordermittlung. Hilfe bekommen sie von einer neuen eifrigen und patenten Praktikantin und dem eigentlich krank geschriebenen Ex-Praktikanten Malte, dem die neue Kollegin offenbar sehr gefällt. Natürlich lösen sie gemeinsam den Fall, aber Sörensens Kollegin Jennifer will kündigen, was für Sörensen unvorstellbar bleibt, obwohl er ich mittlerweile im Internet datet – mit überschaubarem Erfolg. Sven Stricker zeichnet skurrile Figuren. Der Kriminalfall ist Nebensache. Amüsant immer wieder die außergewöhnlich gelungenen Dialoge. Ein Ende der Sörensen-Reihe ist hoffentlich nicht in Sicht. Sehr lustig! Als Buch, und auch als Film! Ernst Reuß Sven Stricker, Sörensen geht aufs Haus, Rowohlt Taschenbuch, Hamburg 2026, 528 Seiten, 15 €. Band 1: Sörensen hat Angst 2015, Band 2: Sörensen fängt Feuer 2018, Band 3: Sörensen am Ende der Welt 2021, Band 4: Sörensen sieht Land 2023, Band 5: Sörensen macht Urlaub 2024, Band 6: Sörensen geht aufs Haus 2026.
Der 1949 geborene Bauer Rudolf Rupp aus Oberbayern verschwand am 13. Oktober 2001 spurlos. Zuvor war er mit seinem Auto in der örtlichen Vereinsgaststätte und hatte dort „ordentlich gebechert“. Acht Bier waren auf seinem Deckel verzeichnet. Er hatte wie üblich anschreiben lassen. Seine Frau, die auch dort nach ihm suchte, zahlte am nächsten Tag seine Zeche.
Das Auto, ein Mercedes 230 E, mit dem er gegen Mitternacht wegfuhr, war ebenfalls nicht mehr auffindbar. Ein in der Nähe von Neuburg an der Donau ansässiger Schrotthändler saß deswegen 2004 fünf Monate unschuldig in Untersuchungshaft. Erst lange nach seinem Verschwinden und nach aufkommenden Gerede im Dorf, kam der Leiter der Ermittlungsgruppe auf die Idee der angeblich tyrannische Bauer müsse nach der Kneipe heimgekommen sein und somit gerieten die als asozial geltenden Familienangehörigen ins Visier der Kripo. Anfang 2004 gab es eine Durchsuchung des Anwesens und die Angehörigen wurden als „Zeugen“ auf die Polizeistation mitgenommen. Als Beschuldigte hätten sie mehr Rechte gehabt und wurden erst mal „weichgekocht“. 2005 wurden Rupps Ehefrau und der Ex-Freund einer der Töchter wegen Totschlags zu je achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Angeklagten hatten gestanden Rupp erschlagen, zerstückelt und an die auf dem Hof lebenden Hunde verfüttert zu haben. Die 15 und 16 Jahre alten Töchter wurden zu zweieinhalb beziehungsweise dreieinhalb Jahren Jugendstrafe wegen Beihilfe durch Unterlassen verurteilt. Laut Urteil wurde das ahnungslose Opfer mit einem Vierkantholz hinterrücks niedergeschlagen und danach mit einem Zimmermannshammer erschlagen. Am nächsten Morgen soll Rupp mit einem Messer, einer Säge und einer Axt zerstückelt und die Leichenteile an die auf dem Hof lebenden Hunde verfütterte worden sein. Der Leib soll aufgeschnitten und die Organe entnommen worden sein. Das Blut soll mit einem Margarinebecher abgeschöpft worden sein, nachdem Arme und Beine abgetrennt wurden. Der Kopf wurde angeblich ausgekocht und zerkleinert auf dem Misthaufen entsorgt. Wie aus von der Polizei veröffentlichten Videos ersichtlich ist, wurde die angebliche Tat mit den Beschuldigten auf dem Bauernhof nachgestellt. Obwohl sich die Aussagen widersprachen und teilweise gegenseitig ausschlossen, weckte dies offenbar keine Zweifel bei den Ermittlungsbehörden. Offensichtlich wollte man unbedingt ein Geständnis, egal wie fragwürdig es war. Einen Suizid des von finanziellen und gesundheitlichen Problemen geplagten Bauern schloss man kategorisch aus, obwohl Rupp das bereits angekündigt hatte. Er wolle mit seinem Mercedes in die Donau fahren, soll er mal gesagt haben. Problematisch war jedoch, dass es für ein derartiges brutales Tatgeschehen auf dem ganzen Hof nicht die allerkleinste Spur gab, obwohl höchst intensiv gesucht wurde. Es gab trotz gründlichem Luminoleinsatz weder Blutspuren noch Knochenreste. Das Landgericht ging in seinem Urteil davon aus, dass die „restlichen Leichenteile“ möglicherweise an die inzwischen geschlachteten Schweine verfüttert worden waren. „Der Kammer ist bekannt, dass Schweine als Allesfresser auch die restlichen Leichenteile samt Knochen fressen würden“, stellte das Gericht fest. Noch gruseliger. Der Bundesgerichtshof verwarf anschließend die von den Verteidigern eingelegte Revision. Blöd nur für die bayerische Justiz, dass am 2009 der verschwundene Mercedes des Opfers aus der Donau geborgen wurde. Auf dem Fahrersitz befand sich der durch Fischfraß teilweise skelettierte Rudolf Rupp, der sonst jedoch ohne noch ersichtliche Verletzungen war, woraus die Rechtsmediziner ein Tötungsdelikt durch Erschlagen ausschließen konnten. Außerdem waren alle Gliedmaßen noch vorhanden. Es gab auch keine Löcher im Schädel, die dort nach den Aussagen der Verurteilten hätten sein müssen. Man hatte ausgesagt, dass das Tatwerkzeug im Schädel steckengeblieben war. Eigentlich würde man annehmen, dass man dann das Urteil nicht aufrechterhalten kann, denn außer den noch vor Prozessbeginn widerrufenen Geständnissen gab es keinerlei Beweise für die Schuld der Verurteilten. Doch dem war nicht so. Aber was waren diese Geständnisse eigentlich wert und vor allem wie kam es zu den Geständnissen? Wie sich später herausstellte waren die Geständnisse, der mit einem sehr niedrigen IQ ausgestatteten Beschuldigten, auf suggestivem Wege und teilweise ohne Rechtsbeistand zustande gekommen. Ein von der Ermittlungsbehörde zuvor aufgestellter Fragenkatalog ähnelte erstaunlich den späteren Geständnissen. Falsche Geständnisse unter Druck sind eine allseits bekannte Tatsache. Doch selbst jetzt, als klar, dass wesentliche Teile der vom Schwurgericht in seinem Urteil getroffenen Feststellungen nicht stimmen konnten, lehnte die Justiz den Wiederaufnahmeantrag der Verteidigerin ab und hielt die Verurteilung weiterhin im Ergebnis für richtig. Die Justiz tut sich sehr schwer Fehler einzugestehen. Das Wiederaufnahmeverfahren im deutschen Strafrecht, um rechtskräftige Urteile aufgrund neuer Tatsachen, Beweismittel oder schwerer Verfahrensmängel aufzuheben ist nur sehr schwierig möglich und dauert sehr lange. Einmal getroffene Entscheidungen sollen wegen des Rechtsfriedens nicht mehr angefochten werden können. Regina Rick war eine der Strafverteidigerinnen der Familie Rupp und schaffte dies mit viel Beharrungsvermögen und Gerechtigkeitsgefühl, sowie gehörigem mediale Druck. 2010 gab die bayerische Justiz schließlich doch einer Beschwerde der Verteidigung auf Wiederaufnahme des Verfahrens statt. Alle Verurteilten wurden 2011 - nachdem sie ihre Haft bereits abgesessen hatten -schließlich freigesprochen. Üblicherweise hatte es auch für die Verurteilten nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe die vorzeitigen Haftentlassung auf Bewährung gegeben. Allerdings waren die Richter nach wie vor davon überzeugt, dass einer oder mehrere der Angeklagten den Bauer getötet hatten. Es konnte nur nicht festgestellt werden, wer letztendlich für den Tod verantwortlich sei. In dubio pro reo. Es war ein Freispruch zweiter Klasse. Man hielt daran fest, dass Rupp nach Hause gekommen war und umgebracht wurde. Einen Suizid schloss man weiterhin aus, was andere Sachverständige ganz anders sahen. Für die Verteidigung spiele es keine Rolle, ob Rupp vielleicht Selbstmord begangen hat oder nur unglücklicherweise in die Donau rollte. Haftentschädigungen für die jahrelange Haft wurden verweigert oder gekürzt mit der Begründung, dass sie schließlich die Tat gestanden hätten. Die viele Ungereimtheiten und das problematische Zustandekommen ihrer detaillierten falschen Geständnisse und der Widerruf derselben noch vor dem Prozess 2005 wurden dagegen juristisch nicht aufgearbeitet. Erst durch Einsicht in Beiakten und Asservaten kamen entlastende Indizien zum Vorschein, die zuvor vorenthalten wurden. So gab es entlastende Tagebücher der Töchter und den Zündschlüssel des Autos, der zuvor seltsamerweise angeblich nicht vorhanden war. 2015 wurde eine Beschwerde gegen die Verweigerung der Haftentschädigung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als unzulässig verworfen. Die Verurteilten hatten gestanden und waren nach Ansicht der Justiz somit selbst schuld an ihrem Unglück. Immerhin wurde 2020 die Strafprozessordnung geändert, nunmehr müssen Vernehmungen bei vorsätzlich begangenen Tötungsdelikten in Bild und Ton aufgezeichnet werden wenn „die schutzwürdigen Interessen von Beschuldigten, die erkennbar unter eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder einer schwerwiegenden seelischen Störung leiden, durch die Aufzeichnung besser gewahrt werden können.“ In Fachkreisen wird dies als Lex Rupp bezeichnet. Dass Rudolf Rupp, der sowohl gesundheitlich und finanziell erheblich unter Druck stand und in Kürze einen Offenbarungseid leisten sollte, sich selbst getötet hatte oder durch einen Unfall ums Leben kam – das schlossen die Richter weiterhin kategorisch aus. Regina Rick, die die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund ihrer Hartnäckigkeit erst ermöglichte, beklagt mangelnde Fehlerkultur der Justiz. Das sollte sich auch noch in anderen Verfahren, in denen sie mit ihrem Beharrungsvermögen Unschuldige aus dem Knast holte, bestätigen. Es sei ihr Gerechtigkeitssinn und Verteidigerininstinkt, der sie dazu bringt sich in so einen Fall zu verbeißen, vor allem wenn arme Menschen in die „Pfanne gehauen werden.“ Rick konnte nicht wirklich verstehen, warum Gericht und Staatsanwaltschaft die abstrusen Geständnissen nicht ernsthaft hinterfragt haben. Ernst Reuß Der Sachbuchautor ist promovierter Jurist und Autor auch von verschiedenen True Crime Büchern. |
AutorErnst Reuß, geboren 1962 in Franken. Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und Wien. Promotion an der Humboldt - Universität zu Berlin. Danach als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin und im Bundestag beschäftigt. Archiv
Juni 2026
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