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Die beiden Cousinen Sandra und Hella kannten ihren gemeinsamen Großvater Isay Rottenberg als netten Opa, der in Amsterdam eine Fabrik für Trinkhalme besaß. Die Tatsache, dass er Anfang der 30er-Jahre auch Besitzer einer Zigarrenfabrik in Sachsen war, erfuhren sie erst 2014. Man suchte mit einer Anzeige in einer jüdischen Wochenzeitung die Nachfahren enteigneter jüdischer Unternehmer, darunter auch die von Isay.
Weder ihr Großvater, noch sonst jemand aus der Familie hatte zuvor je darüber gesprochen. Sandra und Hella begannen zu recherchieren und stießen auf eine erstaunliche Geschichte. Isay Rottenberg, ihr jüdischer Großvater, hatte 1932 die Deutschen Zigarrenwerke - eine der modernsten Zigarrenfabriken Deutschlands - im sächsischen Döbeln gekauft und bis 1935 gegen den Widerstand der Nazis halten können. Er sanierte den wirtschaftlich angeschlagenen Betrieb und beschäftige 700 Menschen mitten im Dritten Reich. Rottenberg wurde 1889 in der polnischen Stadt Iwaniska, damals Teil des Russischen Reiches, geboren. 1907, mit achtzehn Jahren zog er nach Berlin. Zehn Jahre später ließ er sich dann in Amsterdam nieder, blieb aber in Deutschland geschäftlich aktiv. Nach der Machtübernahme der Nazis gelang es Rottenberg zunächst seine Arbeit fortzusetzen, denn die sächsische Zigarrenfabrik war ein wichtiger Arbeitgeber in Döbeln, wovon auch die Nazis profitierten. Die Stadt hatte ihn beim Kauf 1932 mit günstiger Miete und Steuererleichterung unterstützt. Nach der Machtergreifung der Nazis 1933 wurde die Zigarrenproduktion - um Arbeitsplätze zu schaffen - wieder komplett auf Handarbeit umgestellt, was aber in Rottenbergs Fabrik wirtschaftlich nicht ging, das sie mit modernen amerikanischen Maschinen ausgestattet war. Rottenberg konnte die Umstellung der Produktion - nicht zuletzt mit Unterstützung der Stadtverwaltung - abwenden, was die „arische“ Konkurrenz aufbrachte, da dadurch ein „ausländischen Jude“ angeblich bevorzugt worden sei. Zwar hatte auch die SA nach der Machtübernahme kurzzeitig die Fabrik besetzt, aber die wirklichen Schikanen begannen erst 1935. Rottenberg wurde enteignet, ihm wurde Betrug vorgeworfen. Er wurde für mehrere Monate inhaftiert und die Deutschen Zigarren Werke fielen in die Hände der Deutschen Bank. Rottenberg konnte trotzdem nach Amsterdam zurückkehren, bevor er im Juli 1942 mit seiner Familie in die Schweiz flüchten musste. Einige Verwandte kamen in den deutschen Vernichtungslagern ums Leben. Nach dem Krieg kehrte die Überlebenden der Familie Rottenberg nach Amsterdam zurück. Rottenberg wurde Direktor einer Fabrik für Plastikstrohhalme. Als die Herstellung von Zigarren 1981 in der DDR eingestellt wurde, hieß die Firma VEB Döbelner Zigarrenfabrik. Danach wurde sie zum VEB Süßwarenfabrik und nach der Wende zur Süßwarenmanufaktur. Ernst Reuß Hella und Sandra Rottenberg Isay Rottenbergs, Zigarrenfabrik Wie ein niederländisch-jüdischer Unternehmer in Sachsen den Nazis die Stirn bot, übersetzt aus dem Niederländischen von Christina Siever, Dietz J.H.W., Bonn 2024, 290 Seiten, 26 Euro.
Während unmittelbar nah dem Zweiten Weltkrieg die sowjetischen Kommandanten Erschießungen und die amerikanischen Befehlshaber Erhängungen bevorzugten, verurteilten deutsche Gerichte Delinquenten zum Tod durch die Guillotine.
Scharfrichtergehilfe in Berlin war damals ein „Galgenvogel“ namens Gustav Völpel, genannt „Scharfrichter-Hannes“. Völpel war aber auch als Tippgeber und Hehler gleichzeitig Mitglied der berüchtigten Gladow-Bande, eine der berühmtesten Berliner Gangsterbanden der Nachkriegszeit. Inzwischen gibt es Filme und Theaterstücke über diese Gauner und diesen Teil der turbulenten Berliner Nachkriegsgeschichte. Vorbild des Gründers Werner Gladow war - angeregt von Kinobesuchen und Kriminalromanen - der legendäre Mafioso Al Capone. Das Markenzeichen seiner Bande: Maßanzüge, weiße Krawatte und Budapester Schuhe. Der 19-jährige Gladow wurde nach einer wilden Schießerei in Friedrichhain festgenommen und zusammen mit einigen Mitgliedern seiner Bande - trotz ihres jugendlichen Alters - 1950 in der DDR hingerichtet. Verurteilt wurden sie wegen Mordes, Mordversuches und Raub. Völpel hatte Glück. Er wurde in Westberlin angeklagt. In der unmittelbaren Nachkriegszeit waren Morde nicht gerade selten. Ende November 1946 gab es beispielsweise innerhalb von 48 Stunden sechs Raubmorde. Zwischen August 1945 und Dezember 1946 wurden über 600 Anzeigen wegen Mordes erstattet. Ein Vielfaches dessen, was an Zahlen für die Zeit vor dem Krieg bekannt ist, wobei nicht vergessen werden darf, dass einige der Geschehnisse am Kriegsende erst jetzt aufgeklärt werden konnten. Die Höchstzahl der von westdeutschen Gerichten verhängten Todesurteile soll im Jahr 1948 erreicht worden sein – ungefähr 50 Fälle –, wobei die Vollstreckung aber meistens ausblieb. Am 23. Mai 1949 schaffte die Bundesrepublik Deutschland durch das Grundgesetz die Todesstrafe ab. Eine populäre Entscheidung war dies nicht, denn die überwiegende Mehrheit der Bürger sprach sich für die Beibehaltung von Exekutionen aus. Der letzte Straftäter wurde in den Westzonen am 18. Februar 1949 in Tübingen hingerichtet. Es handelte sich dabei um den verurteilten Mörder Richard Schuh. Die Alliierten vollstreckten allerdings auch nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland noch Todesurteile, die letzten am 7. Juni 1951, als in Landsberg am Lech sieben deutsche Kriegsverbrecher gehängt wurden. Die sowjetische Militärjustiz vollstreckte Todesstrafen jedoch weiterhin, auch noch einige Jahre nach Gründung der DDR, die erst 1987 auf die Todesstrafe verzichtete. Da sowjetische Militärtribunalurteile zumeist mit einer Deportation in die Sowjetunion verbunden waren, sind die in der Forschung kursierenden Zahlen sehr unterschiedlich. Nach Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 bis zu Stalins Tod 1953 sollen sowjetische Militärtribunale in Moskau etwa 1000 Deutsche zum Tod verurteilt haben. Stalin wähnte überall Spione, und seine Vasallen agierten oft willkürlich. Schon ein Kontakt nach West-Berlin konnte zur Todesstrafe führen. In West-Berlin wurde die Todesstrafe offiziell erst am 20. Januar 1951 abgeschafft, auch wenn bis kurz vor der Wiedervereinigung 1990 nach alliiertem Recht in West-Berlin theoretisch noch die Todesstrafe gab. Bei besonders schweren Verstößen gegen das alliierte Kriegswaffenkontrollratsgesetz und bei Sabotage gegen Einrichtungen und Angehörige der Alliierten blieb die Gerichtsbarkeit der Alliierten in Kraft. Dort konnten Todesurteile weiterhin verhängt werden, in der Praxis wurden sie jedoch nie vollzogen. Scharfrichtergehilfe in Berlin, war direkt nach dem Krieg - wie bereits erwähnt - Gustav Völpel, alias „Scharfrichter-Hannes“. Er wurde anfangs von der Obrigkeit dringend gebraucht und genoss daher Privilegien. Völpel war einer von zwei Gehilfen des Henkers und musste die Delinquenten vorbereiten und nach der Hinrichtung wegschaffen. Er war aber auch ein ausgesprochener „Galgenvogel“, dem es gelungen war nach dem Ende des Nationalsozialismus als früherer KZ-Häftling und angebliches Opfer des Faschismus zu seinem Posten zu kommen. Er war gegen Kriegsende im Konzentrationslager Dachau inhaftiert, wobei es über den Grund seiner dortigen Inhaftierung verschiedene Versionen gibt. Er selbst gab sich selbstredend als Widerstandskämpfer aus, der wegen Wehrkraftzersetzung zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden sei. In seinem Lebenslauf vom 11. Juni 1945 schrieb er: „Kampf war mein Leben. Kampf für Gerechtigkeit, Frieden, Arbeit und Brot.“ Im Ersten Weltkrieg hatte er sich als Freiwilliger gemeldet, doch später angeblich für Hitler und den Nationalsozialismus nichts übrig. So will er im Februar 1942 vor einer Menschenmenge gegen die Nationalsozialisten agitiert haben. Völpel schilderte dies folgendermaßen: „Ich erörterte russische Verhältnisse und lobte diese. Alles jubelte mir zu, doch einige haben mich verraten und überlieferten mich der Gestapo.“ Ein entsprechender Strafregisterauszug ist bislang nicht aufgefunden worden, er könnte aber in den Kriegswirren verloren gegangen sein. Aktenkundig ist lediglich ein Rosenkrieg mit seiner ersten Frau, die er 1937 vor dem Krieg wegen einer Abtreibung angezeigt hatte und danach die Scheidung einreichte. Am 11. Dezember 1946 wurde er als Opfer des Faschismus vorgeschlagen und anerkannt, wobei möglicherweise das folgende Bekenntnis den Ausschlag gegeben haben könnte: „Glaube, Hoffnung und Liebe gab mir die Rote Armee wieder.“ Bereits im Dezember 1947 wurde Völpel wegen krimineller Verfehlungen der Opferstatus aber wieder aberkannt. Seine Einsprüche nutzten ihm nichts. Er ging an die Öffentlichkeit und schrieb dem Berliner Rundfunk: „Lieber Rundfunk, wie von vielen Menschen will auch ich Dir mein Vertrauen entgegen bringen. Du bist meine letzte Hoffnung.“ Er bekam den Ausweis allerdings nicht mehr zurück. Als man am 25. April 1949 über seinen Einspruch verhandeln wollte, saß er erneut in Untersuchungshaft. Die Verhandlung wurde vertagt. „Scharfrichter-Hannes“, wie er sich im Bekanntenkreis gerne nennen ließ, ging bei angeblich 48 Hinrichtungen seiner Arbeit nach. Dem Vernehmen nach war er es, der den allerersten Delinquenten Karl Kieling und den letzten in Berlin Guillotinierten Berthold Wehmeyer köpfte. Allerdings sind diese Angaben mit großer Vorsicht zu genießen, denn Völpel prahlte gerne mit seinen vermeintlichen Taten. In Kielings Hinrichtungsprotokoll wurde ein anderer Scharfrichter und ein andere Scharfrichtergehilfen genannt. Und bei Wehmeyers Hinrichtung dürfte er schon suspendiert gewesen sein oder im Knast gesessen haben. 1948 stand er zum ersten Mal nach dem Krieg vor Gericht. Seine am 28. März 1948 angesetzte Verhandlung in Berlin-Mitte wegen eines von ihm begangenen Straßenraubes und schwerer Körperverletzung konnte aber nicht stattfinden, weil er in Dresden drei Todesurteile an Kriegsverbrechern zu vollstrecken hatte. Diese Kuriosität wurde in zahlreichen Presseartikeln thematisiert, was ihn allerdings nicht davon abhielt, weitere Straftaten zu begehen und zusammen mit seiner Frau Martha den Tageszeitungen zahlreiche Interviews zu geben. Später sollte sie sich beschweren, die Presse habe ihren Mann wegen der Nennung seines Namens „gesellschaftlich unmöglich gemacht“. Völpel wurde schließlich wegen einer seiner vielen Verurteilungen aus dem Justizdienst entlassen, als er mit der selbst entworfenen gelb-schwarzen Scharfrichter-Maske in der Manteltasche geschnappt worden war. Über seine Zusammenarbeit mit der Gladow-Bande war zu diesem Zeitpunkt noch nichts bekannt. Völpel und Gladow, der noch bei seiner Mutter wohnte, waren indes fast Nachbarn. Sie wohnten im Samariterviertel in Berlin-Friedrichshain: Völpel in der Gabelsberger Straße, Gladow in der Schreinerstraße. Noch im Februar 1950 – einen Monat vor dem Gladow-Prozess – wurde Völpel in Moabit zu zwei Jahren verurteilt: Als angeblicher Kriminalbeamter hatte er bei einem Schwarzhändler 4000 Westmark, 15 Kisten Schokolade und 30 000 amerikanische Zigaretten „beschlagnahmt“. Inzwischen kannte man aber seine Verbindungen zu Gladow. In der Zeitung hieß es, er sei der geistige Urheber der Verbrechen der Gladow-Bande und einer der gefährlichsten Verbrecher Berlins. Die westliche Justiz weigerte sich jedoch, ihn in den Ostsektor auszuliefern. Im Spiegel war am 27. April 1950 zu lesen: „Wegen Körperverletzung, die der Henker in seinem Nebenberuf als ambulanter Gold- und Silberwarenhändler am Alexanderplatz verübte, bekam er 1948 eine zweimonatige Gefängnisstrafe und mußte den Justizdienst quittieren. […] Vor den beiden letzten Aburteilungen hatte Völpel den jetzt im Ostsektor zum Tode verurteilten Bandenführer Werner Gladow und dessen Komplicen ‚Bomme‘ Redzinski zu einem bewaffneten Raubüberfall gegen zehn Prozent Gewinnbeteiligung angestiftet. Es ging um 80 000 DM West.“ Schließlich wurde Völpel am 21. April 1950 im Westsektor zu sieben Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust verurteilt. Das war wahrscheinlich sein Glück, denn im Ostsektor wäre er möglicherweise selbst Opfer eines Scharfrichters geworden. Seine Strafe saß er in der Justizvollzugsanstalt Tegel ab, aus der er 1957 entlassen wurde, ehe er bereits 1959 starb. Im Gefängnis war Völpel zu Gladow befragt worden, hatte aber geschwiegen. Das hielt die Berliner Zeitung vom 9. Juni 1949 allerdings nicht davon ab, mit dem Titel „Verpfiff Henker Hannes den Bandenchef?“ aufzumachen. Genau deswegen soll Werner Gladow mit dem Gedanken gespielt haben Völpel vergiftetes Essen in die U-Haft bringen zu lassen. Es war jedoch Völpels zweite Frau Martha, die der Prostitution nachging und ihr Gewerbe rund um den Alexanderplatz betrieb, die ausgepackt hatte . Sie verübelte Gladow, dass ihr Mann im Gefängnis saß und der Bandenchef ihr den Beuteanteil vorenthielt. Sie verriet alle Details, aufgrund derer Gladow erst gefasst werden konnte. Später – in einem weiteren Prozess gegen die Gladow-Bande – wurde sie wegen Beihilfe zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Ernst Reuß ist Autor. 2022 erschien sein Buch „Endzeit und Neubeginn, Berliner Nachkriegsgeschichten“ im Metropol Verlag. |
AutorErnst Reuß, geboren 1962 in Franken. Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und Wien. Promotion an der Humboldt - Universität zu Berlin. Danach als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin und im Bundestag beschäftigt. Archiv
Juni 2026
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